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Zugangseröffnungs-Erklärung

Die Stadt Hohenstein-Ernstthal bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 E-Government-Gesetz (EGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat; die Verpflichtung zur Eröffnung des Zugangs ergibt sich aus dem E-Government-Gesetz.
Die Stadt Hohenstein-Ernstthal hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

E-Mail

Sie erreichen alle Organisationseinheiten der Stadt Hohenstein-Ernstthal über die in diesem Internetauftritt und den im Dienstleistungsportal genannten E-Mail-Adressen. Wenn Sie bereits mit einer Organisationseinheit in direktem Kontakt stehen, können Sie die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen dieser Organisationseinheit weiter verwenden.
Technisch bedingt werden die E-Mails nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies bei der Übermittlung personenbezogener Angaben. Es kann daher nicht sichergestellt werden, dass die E-Mails auf dem Transportweg zur Stadt Hohenstein-Ernstthal nicht mitgelesen werden können.

Wenn Sie uns elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit die Vorschriften (z.B. förmliche Zustellung) dem nicht entgegenstehen.

Die Stadt Hohenstein-Ernstthal nimmt keine sogenannten E-Mail Einschreiben entgegen, ebenfalls werden verschlüsselte E-Mails nicht akzeptiert. Bitte nutzen Sie dafür die sicheren Kontaktformulare.

Sichere Kontaktformulare

Für die verschlüsselte Übermittlung Ihres Anliegens benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Dieses ermöglicht auch die Übersendung elektronischer Dokumente.

Kontaktformular

Soweit Sie Ihr Anliegen zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wollen, so verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Kontaktformular mit qualifizierter elektronischer Signatur

In den Kontaktformularen müssen Sie verschiedene pflichtige Angaben treffen. Darüber hinaus können Sie, soweit es Ihnen bekannt ist, das zuständige Themenfeld auswählen. Dies erleichtert die Zuordnung Ihres Anliegens.

Zum korrekten Ausfüllen/Absenden der Kontaktformulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Hinweise zur Nutzung interaktiver Formulare für die korrekte Einstellung Ihres Browsers.

Unterstützte Dateiformate

Die Stadt Hohenstein-Ernstthal kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

Portable Document Format (*.pdf)
Joint Photographic Experts Group (*.jpeg; *.jpg)
Tagged Image File Format (.tiff)
Graphics Interchange Format (*.gif)

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf 15 Megabyte (MB) beschränkt.
Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Hohenstein-Ernstthal nur als unverschlüsselte und nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Online-Services, elektronische Signatur und Verschlüsselung

Die Stadt Hohenstein-Ernstthal bietet Dialoganwendungen und Formulare im Dienstleistungsportal an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt. Die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt.

Dienstleistungsportal der Stadt Hohenstein-Ernstthal
Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Zugelassen sind qualifizierte Signaturzertifikate von akkreditierten Zertifizierungsanbietern.