Im Amtsblatt April 2024 wurde die Öffentlichkeit über Lärmkarten im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen (BAB A 4, S 242, S 245, B 180), Stand 2023 gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BlmSchV) unterrichtet.
Durch die Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal wurde ein Entwurf der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan erstellt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan erfolgt vom 04.09.2024 bis einschließlich 17.09.2024
zu folgenden Dienstzeiten:
Montag/Mittwoch/Freitag: 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Auslegung findet in der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal, Stadthaus, Altmarkt 30 in 09337 Hohenstein-Ernstthal im Flur des 1. Obergeschosses in Nähe Zimmer S 111 statt.
Kluge
Oberbürgermeister