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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hohenstein-Ernstthal über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung

03.09.2024 | Stadtverwaltung informiert

Im Amtsblatt April 2024 wurde die Öffentlichkeit über Lärmkarten im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen (BAB A 4, S 242, S 245, B 180), Stand 2023 gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BlmSchV) unterrichtet.

Durch die Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal wurde ein Entwurf der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan erstellt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Berichterstattung zum Lärmaktionsplan erfolgt vom 04.09.2024 bis einschließlich 17.09.2024

zu folgenden Dienstzeiten:

Montag/Mittwoch/Freitag:      9:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:                               9:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:                           9:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Auslegung findet in der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal, Stadthaus, Altmarkt 30 in 09337 Hohenstein-Ernstthal im Flur des 1. Obergeschosses in Nähe Zimmer S 111 statt.

 

Kluge
Oberbürgermeister