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Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hohenstein-Ernstthal für die Jahre 2023 und 2024

23.05.2023 | Stadtverwaltung informiert

I. Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat Hohenstein-Ernstthal in der Sitzung am 25.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die  Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen.

II. Das Landratsamt des Landkreises Zwickau hat mit Bescheid vom 11.05.2023 Az.: 1080-092.12-G12/01/23/Tr die Gesetzmäßigkeit der vorgelegten Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 im Hinblick auf den gemäß § 72 SächsGemO zu wahrenden Haushaltsausgleich bestätigt.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag von Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in den Jahren 2024 und 2025 wird in Höhe des genehmigungspflichtigen Teilbetrages von 1.480 TEUR genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig.
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird gemäß § 76 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.

III. Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 06.06.2023 bis 14.06.2023 im Bürgerbüro im Stadthaus Hohenstein-Ernstthal, Altmarkt 30, während der folgenden Öffnungszeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann öffentlich aus:

Montag:          9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:        9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:        9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:    9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag:           9.00 bis 12.00 Uhr
Sonnabend:     9.00 bis 11.00 Uhr
                     (aller 14 Tage, jeweils in der geradzahligen Kalenderwoche)

gez.
Kluge
Oberbürgermeister