Städtische Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
22.03.2020
| Stadtverwaltung informiert
Außerdem wurden folgende Festlegungen zur weiteren Verfahrensweise bezüglich von Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen getroffen:
- Bis 31.05.2020 erfolgten keine Mahnungen und keine Nochmaligen Zahlungsaufforderungen durch die Stadt Hohenstein-Ernstthal.
- Die Vollstreckung von Steuerforderungen wird bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coroana-Virus betroffen ist.
Ausnahme: Verjährung droht und damit der endgültige Ausfall der Forderung - Die Vollstreckung anderer Forderungen wird bis zum 30.04.2020 ausgesetzt.
- Des Weiteren wird auf die Erhebung von Säumniszuschlägen und Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet.