Kinderreisepass - Antrag auf Ausstellung, Verlängerung
Kinderreisepass
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses beruht auf dem Passgesetz (PassG) vom 19. April 1986, durch das Gesetz vom 12. September 1990, geändert am 21. Juni 2005, geändert am 20.07.2007, in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG) und der Passgebührenverordnung (PassGebV).
Der Kinderreisepass ist ein eigenständiges Personaldokument.
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann einen Kinderreisepass erhalten.
Beachtung
Vor Antritt der Reise sollte sich erkundigt werden, ob der Kinderausweis zur Einreise in das betreffende Land berechtigt. Der Kinderausweis berechtigt nicht zur Einreise in die USA.
Über Länder, die keine Kinderpässe anerkennen, können Sie sich beim Auswärtigen Amt - www.auswaertiges-amt.de - informieren.
Sie benötigen für den Kinderreisepass
- ein zeitnahes biometrisches Passbild (35 x 45 mm) nach den Kriterien der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Foto-Richtlinien mit Ausnahme der Anforderung zum Format und zum Gesichtsausdruck),
- die Geburtsurkunde,
- Zustimmungserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten.
- Liegt ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern vor, müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben;
- anderenfalls ist das alleinige Sorgerecht nachzuweisen.
Gebühr für den Kinderreisepass 13,00 EUR.
Kinderreisepass, Verlängerung
Der Kinderreisepass kann einmalig verlängert werden, darf dazu aber nicht abgelaufen sein.
Seine Gültigkeit endet mit der Vollendung des 12. Lebensjahrs.
Sie benötigen für die Verlängerung eines Kinderreisepasses
- ein biometrisches Passbild,
- die Geburtsurkunde und
- die Zustimmungserklärung von Vater und Mutter (Formular).
Den verlängerten Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, innerhalb weniger Tage abholen.
Wichtig
Bei nur einem Erziehungsberechtigten ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Beachtung
Vor Antritt der Reise sollte sich erkundigt werden, ob der Kinderausweis zur Einreise in das betreffende Land berechtigt. Der Kinderausweis berechtigt nicht zur Einreise in die USA.
Über Länder, die keine Kinderpässe anerkennen, können Sie sich beim Auswärtigen Amt - www.auswaertiges-amt.de - informieren.
Gebühr für die Verlängerung / Änderung 6,00 EUR.
Kinderreisepass, wenn Ehe geschieden
Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. In vielen Fällen reicht das Scheidungsurteil, daher fragen Sie im Bürgerbüro nach.
Die Bearbeitungszeit für den Kinderreisepass beträgt ca. 2 Wochen.
Gebühr für einen Kinderreisepass je Kind 13,00 EUR.
Beachtung
Vor Antritt der Reise sollte sich erkundigt werden, ob der Kinderausweis zur Einreise in das betreffende Land berechtigt. Der Kinderausweis berechtigt nicht zur Einreise in die USA.
Über Länder, die keine Kinderpässe anerkennen, können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.