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Sterbeurkunde

Sterbeurkunde / Sterbebuch


Die Sterbeurkunde (internationale) gibt Auskunft, wann und wo ein Mensch verstorben ist und enthält Angaben über den Familienstand. Auch diese Urkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem der Tod beurkundet wurde. Kriegssterbefälle sind beim Standesamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen in Deutschland beurkundet.

Zuständig ist das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet ist.

Die Urkunde erhält der Ehegatte des/der Verstorbenen sowie die Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel.
Der/die Abholende (nur aus vorgenanntem Personenkreis) hat den Personalausweis vorzulegen. Anderen Personen kann die Urkunde nur mit einer Vollmacht des Antragstellers ausgehändigt werden.

Gebühren
  • Die erste Urkunde kostet 10,00 EUR und jede weitere 5,00 EUR.
  • Für die Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie das Versorgungsamt sind die Urkunden gebührenfrei.
  • Die Gebühren sind bei Abholung der Sterbeurkunden im Bürgerbüro zu entrichten.
  • Bei schriftlicher Anforderung muss die Urkunde vorab mit einem Gebührenbescheid bezahlt werden.

Ansprechpartner

Richter, Sylke

standesamt@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden