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Historische Rückblicke aus dem Stadtarchiv

Vor 100 Jahren ... (August 1916) Auszüge aus dem Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt

 66. Jahrgang (1916)  (Rechtschreibung im Original)

01. August 1916
Wegen eines mittels Einsteigens bei dem Bäckermeister Richter hier verübten Gelddiebstahls in Höhe von 320 Mk. wurde der 13jährige Schulknabe Emil Kurt Funke von hier von der Strafkammer des Landkreises Zwickau zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

08. August 1916
Folgende Karte ging uns heute mit der Bitte um Veröffentlichung zu: „Die besten Grüße an die Heimat vom Ausmarsch ins Feld senden drei Hohenstein-Ernstthaler Jäger Erich Eibich, Karl Reuther, A. Meier“. Wir erwidern diese Grüße mit einem herzlichen „Glück auf“ und wünschen dem „Kleeblatt“ frohe und gesunde Heimkehr. Mehrfach ward seitens unsrer Stadtverwaltung bittere Klage geführt über versuchte und gelungene Betrügereien zwecks Erlangung höherer Arbeitslosen-Unterstützung, und kürzlich wurde versichert, dass gegen solche Machenschaften mit rücksichtsloser Strenge eingeschritten werden würde. Mit einem solchen Falle hatte sich jetzt die Zwickauer Ferienstrafkammer zu beschäftigen. Auf Grund gefälschter Lohnnachweise hatte sich ein hiesiger Arbeiter mehr Unterstützung verschafft als ihm zukam. Diesen Betrug muß er nun mit 2 Monaten Gefängnis büßen.

10. August 1916
Das sorgfältige Lesen der Zeitung ist, wie schon mehrfach hervorgehoben wurde, in der Kriegszeit Pflicht eines jeden. Besonders betont sei, daß nicht nur die amtlichen Bekanntmachungen, sondern auch der örtliche Teil der Zeitung sorgsam gelesen werden muß, um sich gegebenenfalls vor Strafen zu schützen. Jetzt hat auch das Oberkommando der Marken mitgeteilt, daß der örtliche Teil einer Zeitung rechtswirksam ist. Es schreibt: „Wenn die Verbote des Oberbefehlshabers durch „Wolffs Telegraphen-Bureau“ an die Presse gegeben und von dieser abgedruckt werden, so sind sie rechtswirksam veröffentlicht.“ Es empfiehlt sich daher, um sich vor Strafen zu bewahren, auch den örtlichen Teil der Zeitung aufs sorgfältigste zu lesen.

12. August 1916
In nicht geringer Aufregung geriet gestern abend die Familie des an der Schützenstraße wohnenden, im Felde stehenden Bäckermeisters Herrn Hofmann. Als das Dienstmädchen gegen 10 Uhr in die Schlafstube kam, lag nach ihrer Aussage unter einem Bett ein Mann, der sich wahrscheinlich stehlenshalber eingeschlichen hatte. Das Mädchen schlug Lärm, worauf der Dieb das Weite suchte.

14. August 1916
Ein gutschmeckender Brotaufstrich, sog. Kriegsleberwurst, die sich über eine Woche hält, läßt sich nach folgender Vorschrift herstellen: Drei (am besten milchene) Heringe läßt man gehörig wässern, putzt sie aus, wiegt sie dann klar und mischt die Masse mit zwei feingeschnittenen Zwiebeln und etwas Majoran, neue Würze, Ingwer und einer Priese Pfeffer.

Dann verquirlt man 3 Eßlöffel Mehl in einer Tasse Milch und schüttet dies über die Heringsmasse, rührt gut durcheinander und kocht das ganze im Wasserbade ½ Stunde oder läßt es 15 Minuten schmoren. Es schmeckt wie frische Leberwurst, nur ist es ratsam, mit den Gewürzen vorsichtig zu sein und nicht zu dick aufzutragen.

18. August 1916
Wohlverdiente Strafe ward einem gewissenlosen Nahrungsmittelfälscher in Eisleben zuteil. Wie man mitteilt, wurde der dortige Bäckermeister Weller, der beim Brotbacken dem Mehl 18 v. H. Gips und 10 v. H. Holzfasermehl beigemengt hatte, zu 6 Monaten Gefängnis und 2 Jahren Ehrverlust verurteilt. Ein Tag mit 25 Stunden wird nach dem Willen des Bundesrats der 30. September d. J. sein. Nach der Verordnung über die Einführung der Sommerzeit endigt dieser Tag ein Stunde nach Mitternacht im Sinne der Verordnung. Wenn es also an jenem Tage 12 Uhr nachts geworden sein wird, schreibt man immer noch eine Stunde lang den 30. September. Die Stunde kann dann weiter mit 12.01, 12.02, 12.03 bis 12.59 bezeichnet werden. Erst nach Ablauf dieser Stunde beginnt der 1. Oktober: Es ist aber nicht 1 Uhr sondern zum drittenmal 12 Uhr, da die Uhren zurückgestellt werden. In den Fahrplänen werden bekanntlich die Stunden von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends von denen bei Nacht dadurch unterschieden, daß die Minutenziffern bei Nacht unterstrichen werden. Will man am 1. Oktober mit 12.01, 12.02 usw. die Zeit bezeichnen, so müßte für jene Nacht ein besonderes Zeichen für diese dritte Zwölfuhrstunde eingeführt werden. Es stehen aber auch zwei einfachere Wege zur Verfügung. Man kann einfach 13.01 Uhr, 13.02, 13 ½ Uhr usw. schreiben. Ein zweiter Weg ist der, jene Stunde mit 0 zu bezeichnen. Dies geschieht schon immer in Fahrplänen aller Staaten, die die Vierundzwanzigstundenuhr eingeführt haben. Hier heißt die erste Stunde 0.05 usw. 13 Uhr oder 0 Uhr, das ist schließlich Geschmackssache.

22. August 1916
Das Kriegsgenesungsheim im Hüttengrund soll, wie hier schon gemeldet worden ist, am 30. September geschlossen werden. Bei der dahingehenden Entscheidung ist vor allem folgendes maßgebend gewesen: Das Heim war schon länger nur schwach besetzt, weil das Bedürfnis nach solchen, auch noch günstiger gelegenen reichlich gedeckt ist, so daß das Königliche Sänitätsamt XIX auf sein Bestehen keinen Wert mehr legt. Dazu haben die Erfahrungen der beiden letzten Jahre ergeben, daß die rauen Tage das Haus im Winter weniger als im Sommer zu einer Erholungsstätte geeignet erscheinen lassen.

28. August 1916
Gestern konnten aus der Jubiläumsstiftung, die aus Anlaß des 400jährigen Stadtjubiläums hiesige Fabrikanten der Weberinnung überwiesen, eine Anzahl bedürftiger Webermeister resp. Weberwitwen beschenkt werden, wodurch gerade in der jetzigen schweren Zeit große Freude angerichtet wurde. Bei dieser Gelegenheit ließ auch die Weberinnung gleichzeitig den Familien ihrer im Felde stehenden Mitglieder ein ansehnliches Geldgeschenk überreichen.