Steuertermin im Mai 2025
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15.05.2025 Grundsteuer 15.05.2025 Gewerbesteuervorauszahlung
15.05.2025 Hundesteuer
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Zahlen Sie bitte Ihre Steuern pünktlich zur Fälligkeit ein, um unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.
Bitte nutzen Sie auch das Lastschrifteinzugsverfahren zur pünktlichen Zahlung Ihrer Steuern.
Erinnerung an die Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025
Seit dem Jahr 2020 haben die Hundesteuerbescheide bis auf Widerruf für mehrere Jahre Gültigkeit. Im Jahr 2024 wurden aufgrund einer Verfahrensumstellung die aktuellen Hundesteuerbescheide mit Wirkung für die Folgejahre erteilt, diese Festlegung ist im Hundesteuerbescheid aufgeführt.
Im Amtsblatt 01/2025 wurde bereits auf diese Verfahrensweise hingewiesen.
Bitte entrichten Sie Ihre Hundesteuer für das Jahr 2025 am 15.05.2025 in Höhe des Jahresbetrages entsprechend des Ihnen zuletzt zugegangenen Bescheides.