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Information zum Hexenfeuer 30.04.2025

28.03.2024 | Aktuelles aus unserer Region

In diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit im Zeitraum vom 02.04. bis einschließlich 16.04.2025 Ihren Antrag für das Abbrennen eines Hexenfeuers zu stellen. Diesen können Sie schriftlich beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal einreichen oder direkt per E-Mail an:  senden. 

Maßgebend für die Genehmigungen ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge, da erneut wieder nur 70 Feuer genehmigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die vor dem 02.04.2025 eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Die ersten 70 Antragsteller*innen erhalten anschließend per Post Ihre Genehmigung zugesendet. Die Überweisungsdaten für die zu entrichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR entnehmen Sie bitte dem Genehmigungsbescheid. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, damit wir Sie im Bedarfsfall erreichen können.

Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit