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Information zur Beantragung von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten

20.09.2022 | Aktuelles aus unserer Region

Angebote und Zuschüsse des Sozialhilfeträgers

 

Die steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten prägen die derzeitige wirtschaftliche Situation in ganz Deutschland, aber auch hier in Hohenstein-Ernstthal. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen stellt dies vor zunehmende finanzielle Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, beim zuständigen Sozialhilfeträger verschiedene Leistungen beantragen zu können.

Diese umfassen Bedarfe zum Lebensunterhalt, Bildungs- und Teilhabepakete für Kinder, Wohngeld, Schwerbehindertenausweise und verschiedenen andere Leistungen.

Beim Sozialamt des Landkreis Zwickau können beispielsweise Wohngeldzuschüsse, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, die Anerkennung der Schwerbehinderung, die Übernahme der Elternbeiträge für Kita und Hort und vieles mehr beantragt werden. Entsprechende Anträge und Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Zwickau (www.landkreis-zwickau.de) oder in den Bürgerservicestellen.

Ebenso können erwerbstätige bzw. erwerbsfähige Personen beim Jobcenter aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt und für die Kosten der Unterkunft beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Jobcenters Zwickau (www.jobcenterzwickau.de) oder unter der Servicehotline 0375 60600.   

Welche Leistungen für Sie konkret in Frage kommen, hängt jedoch von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Sozialhilfeträger darüber.

Im Bürgerbüro der Stadt Hohenstein-Ernstthal können Familienpässe ausgestellt werden. Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen kostenlos besuchen. Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Erforderlich für die Beantragung ist der Ausweis des vorsprechenden Elternteils sowie ein Nachweis über die Kindergeldberechtigung. Bitte Vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 03723 402334.

Sofern Sie Rat und Hilfe beim Stellen der Anträge benötigen, können Sie Unterstützung durch das Sozialwesen der Stadtverwaltung erhalten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 03723 402352.