Landratswahl am 12. Juni 2022
1. Wahltermine
Am Sonntag, dem 12. Juni 2022 findet die Wahl zum Landrat statt. Für den Landkreis Zwickau gibt es mehrere Wahlvorschläge. Sollte kein Bewerber die absolute Mehrheit erhalten, muss am 03. Juli 2022 ein 2. Wahlgang stattfinden.
2. Wahlgrundsätze
Gemäß § 44 Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) wird der Landrat von den Bürgern des Landkreises Zwickau in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Das Nähere bestimmt das Kommunalwahlrecht.
Die Stimmen der Wähler haben den gleichen Zählwert. Die Wahl erfolgt direkt. Die Stimmabgabe erfolgt so, dass andere keine Kenntnis von der Wahlentscheidung erhalten, nur der Wähler selbst. Der Wähler darf nicht nur, sondern muss geheim wählen. Oberster Wahlrechtsgrundsatz sind die freien Wahlen, d. h. der Wahlberechtigte muss seinen Willen ohne Zwang und Beeinflussung von außen zum Ausdruck bringen können.
Gemäß § 44 a i.V.m. § 56 Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz-KomWG) ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl ein zweiter Wahlgang statt. Im Landkreis Zwickau erfolgt der evtl. 2. Wahlgang am 03. Juli 2022. Für den 2. Wahlgang gelten die Vorschriften über die erste Wahl mit der Maßgabe, dass die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
3. Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung
Das Wahlgebiet Hohenstein-Ernstthal gliedert sich in 8 Wahlbezirke. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis erstellt. Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis 22. Mai 2022 an alle Wahlberechtigte verschickt. Die Zustellung erfolgt durch einen privaten Postdienstleister. Zum Nachweis über die Eintragung im Wählerverzeichnis dient die Wahlbenachrichtigung. Auf dieser Wahl-benachrichtigung ist angegeben, unter welcher Nummer der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist, zu welchem Wahlbezirk die Zuordnung erfolgt und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 22. Mai 2022 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich mit der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal in Verbindung setzen, damit dort überprüft werden kann, welche Gründe eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis verhindern (Bürgerbüro/Wahlamt, Herr Richter, Tel.: 402 330).
Die Wählerverzeichnisse werden in der Stadt Hohenstein-Ernstthal durch automatisierte Verfahren geführt. In der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 ist während der Öffnungszeit eine Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal, Stadthaus, Altmarkt 30, Bürgerbüro, durch ein Datensichtgerät möglich. In diesem Zeitraum kann ein Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Durch die Vielzahl von Informationen, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, werden zur Wahl des Landrates 2022 keine Wahlbenachrichtigungskarten sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe verwendet. Diese Umschläge haben eine graue Farbe mit der Aufschrift: Amtliche Wahlbenachrichtigung.
4. Wahllokale
Auf der Wahlbenachrichtigung ist der Standort des zuständigen Wahllokals verzeichnet. Jedem der 8 Wahlbezirke ist ein Wahllokal zugeordnet:
Wahllokal 001 | Rathaus, Ratssaal
| Zugang Altmarkt bzw. Zugang Lichtensteiner Straße (Hintereingang des Rathauses) | barrierefrei über Fahrstuhl |
Wahllokal 002 | Sachsenring-Oberschule, |
| barrierefrei |
Wahllokal 003 | Förderschule |
| barrierefrei |
Wahllokal 004 | Lessing-Gymnasium
| Zugang Breite Straße | barrierefrei |
Zugang Schulstraße | barrierefrei | ||
Zugang Pfarrhain | nicht barrierefrei | ||
Wahllokal 005 | Karl-May-Grundschule/ Turnhalle; Südstraße 16 | Zugang über Seiteneingang Schulhof zur Turnhalle | barrierefrei |
Wahllokal 006 | Jugendtreff (ehemaliges Postgebäude),Sonnenstraße 10 |
| barrierefrei |
Wahllokal 007 | Feuerwehrgerätehaus, |
| nicht barrierefrei |
Wahllokal 008 | OT Wüstenbrand,Jahn-Sporthalle Jahnweg 4 |
| nicht barrierefrei |
Aufgrund der Größe der Wahllokale ist es nicht auszuschließen, dass evtl. längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Sollten weitere Fragen bestehen, so können Sie uns während der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 03723 402-330 erreichen.
Es wurden gegenüber der Bundestagswahl 2021 keinerlei Veränderungen der Wahllokale und der Wahlbezirkszuordnungen durchgeführt. Bitte schauen Sie sich die Anschriften der Wahllokale auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen genau an
5. Stimmabgabemöglichkeiten
Formale Bedingung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung des Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis oder der Besitz eines Wahlscheins. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht nicht nur in einem anderen Wahlbezirk, sondern auch durch Briefwahl ausüben, wenn ihm die Stimmabgabe am Tag der Wahl in der Gemeinde nicht möglich ist.
6. Stimmzettel
Der Stimmzettel muss die Bezeichnungen und die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge enthalten.
7. Stimmenzahl, Stimmabgabe
- Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden, kann der Wähler seine Stimme nur einem der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber geben. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Bewerber durch ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise als gewählt kennzeichnet.
8. Briefwahl
Wenn es Wahlberechtigten am Tag der Wahl nicht möglich ist, ihr Wahllokal aufzusuchen, können sie bei der Stadtverwaltung einen Wahlschein und die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen kann schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mündlich oder online unter ( ) jedoch nicht telefonisch, beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Wahlberechtigte bekommt alle zur Briefwahl oder zur Urnenwahl mit Wahlschein notwendigen Unterlagen an die von ihm angegebene Adresse zugeschickt. Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheins ist der 10. Juni 2022 um 16:00 Uhr. In den Fällen des § 5 Abs. 1
Satz 2 KomWG in Verbindung mit § 11 Kommunalwahlordnung (KomWO) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt, wenn bei glaubhaft gemachter plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Zu beantragen ist der Wahlschein im Stadthaus, Altmarkt 30 (Erdgeschoss, Briefwahlbüro).
Voraussetzungen für die Erteilung vom Wahlschein:
- Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn er verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
- er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
- sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis entstanden ist,
- sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist (§ 11 Kommunalwahlordnung).
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig übersandt oder amtlich überbracht werden können. Werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt, besteht ab dem 30. Mai 2022 die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Das Briefwahllokal befindet sich im Stadthaus, Erdgeschoss, Altmarkt 30.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals:
Montag | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr |
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Dienstag | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr | und | 14.00 | - | 16.00 | Uhr |
Mittwoch | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr |
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Donnerstag | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr | und | 14.00 | - | 18.00 | Uhr |
Freitag 03. Juni 2022 | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr |
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Freitag 10. Juni 2022 | : | 09.00 | - | 16.00 | Uhr |
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Evt. 2. Wahlgang |
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Freitag 24. Juni 2022 | : | 09.00 | - | 12.00 | Uhr |
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Freitag 01. Juli 2022 | : | 09.00 | - | 16.00 | Uhr |
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Wichtiger Hinweis:
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen, den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, sollten die Möglichkeiten der Briefwahl nutzen.
9. Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Wahllokale schließen um 18:00 Uhr. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlstab gemäß § 50 KomWO i.V.m. § 24 KomWG erfolgt am 12. Juni 2022 ab 18:00 Uhr im Stadthaus, Altmarkt 30, Zi. 103.
Bei einem evt. 2. Wahlgang am 03. Juli 2022 erfolgt die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlstab gemäß § 50 KomWO i.V.m. § 24 KomWG ab 18:00 Uhr im Stadthaus, Altmarkt 30, Zi. 103.
10. Wahlrecht - Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz, die am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten dauernd im Landkreis Zwickau ihren Aufenthalt haben. Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Ausgeschlossen von Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruches das Wahlrecht nicht besitzt.