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Schöffenwahl 2023 - Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

13.02.2023 | Stadtverwaltung informiert

Möchten Sie sich vielleicht aktiv für die Gesellschaft engagieren?

Dann bewerben Sie sich bitte als Schöffe für die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit.

Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl Frauen und Männer, die am Landgericht Zwickau, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die gewählten Schöffen und ehrenamtlichen Richter werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren. Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen für die Wahl, den Hinderungs- und Ablehnungsgründen sowie die Bewerbungsunterlagen sind hier abrufbar (www.schoeffenwahl.de oder schoeffenwahl2023.de). 

Konkretere Informationen zu den Fristen der Bewerbung für eine Schöffentätigkeit am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (vsl. bis 15. Mai 2023) folgen noch, entsprechende schriftliche Bewerbungen (im Original) können aber jetzt schon unter Verwendung des Formulars Schöffe am Amts- bzw. Landgericht und der o.g. Erklärung nach §44a DRiG bei der

Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal
Hauptamt
Altmarkt 41
09337 Hohenstein-Ernstthal

eingereicht werden.

 

Die vollständig ausgefüllten Formulare einschließlich einer erforderlichen Erklärung nach §44a DRiG sind bis spätestens 14. April 2023 für das Jugendschöffenamt (Formular Jugendschöffe 2023) und bis spätestens 5. Mai 2023 für das Schöffenamt am Verwaltungsgericht Chemnitz (Formular Schöffe am Verwaltungsgericht Chemnitz) im

Landratsamt Zwickau
Büro Landrat
Robert-Müller-Straße 4-8
08056 Zwickau,

oder in den Bürgerservicestellen des Landkreises oder den Städte- und Gemeindeverwaltungen einzureichen.

 

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement!

 

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffen- und Jugendschöffen VwV