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Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans in der Stadt Hohenstein-Ernstthal zum 24.09.2024

15.11.2024

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan für die Stadt Hohenstein-Ernstthal durch Beschluss des Technischen Ausschusses auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mit Wirkung vom 24.09.2024 in Kraft getreten ist.

Der Technische Ausschuss der Stadt Hohenstein-Ernstthal hat zudem die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung am 24.09.2024 bestätigt.

Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt 04/2024 über die Lärmkarten informiert und aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. In den Lärmkarten wurden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner für die BAB A4, B180, S242 und S245 ausgewiesen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung fand im Zeitraum vom 04.09.2024 bis 17.09.2024 statt (veröffentlicht auf der Internetseite der Stadt Hohenstein-Ernstthal).

Der Bericht zur Lärmaktionsplanung ist auf der Internetseite der Stadt Hohenstein-Ernstthal einsehbar.

Kluge

Oberbürgermeister