Logo Hohenstein-Ernstthal Logo Hohenstein-Ernstthal

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Lärmkarten Stand 2022 gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BlmSchV)

01.04.2024 | Stadtverwaltung informiert

Amtliche Bekanntmachung

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Lärmkarten Stand 2022 gemäß § 7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BlmSchV)

Ausgangspunkt EU-Umgebungslärmrichtlinie

Im Jahr 2005 wurde die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Sie schreibt ab 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor.

Die Kartierungspflicht 2022 umfasste innerhalb des städtischen Territoriums Teile der Hauptverkehrsstraßen BAB 4, B 180, S 242 sowie S 245.

In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung.

In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.

Die Öffentlichkeit wird explizit aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

Mit dem im März 2022 durch Landtagsbeschluss in Kraft getretenen „Ausführungsgesetz zum Bundes-Immisionsschutzgesetz (AGImSchG)“ ist die Zuständigkeit für die Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie von den Gemeinden auf das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) übertragen worden.

Ergebnisse der Lärmkartierung, Veröffentlichung, Mitwirkung Öffentlichkeit

Für die Gemeinden liegen detaillierte Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag sowie für den Nachtzeitraum vor, ebenso eine Hotspotanalyse. Die Lärmkarten wurden an das Umweltbundesamt zur Weiterleitung an die EU-Kommission übermittelt. § 7 der 34. BlmSchV schreibt im Anschluss an die Lärmkartierung eine Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten vor.

Über nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 für die Stadt Hohenstein-Ernstthal, die über den landesweiten Kartendienst iDA abrufbar sind.

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Bitte öffnen Sie dort den Button „Karte der Lärmkartierung“ und danach den Link „Kartenanwendung im iDA öffnen“. Beachten Sie bitte, dass die Darstellung der Lärmkarten erst ab einem Maßstab von 1:47.000 erfolgt

Wenn Sie über keine Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verfügen, steht Ihnen die Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal, Frau Hoffmann, Tel. 03723/402 290 zur Verfügung.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung wird in einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt Hohenstein-Ernstthal vorgestellt und beraten. Der Öffentlichkeit wird ein Rederecht eingeräumt.