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An- und Abmeldung Wohnsitz

Abmeldung und Anmeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Ordnungswidrigkeit
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann.

Hauptwohnung und Nebenwohnung
Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend benutzte Wohnung.

Umzug eines Gewerbebetriebes

Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

Allgemeine Informationen
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Ansprechpartner

Richter, Mario

buergerbuero@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus - Bürgerbüro (Zi. S 001)
03723 402330
03723 402339
Aufgabenbereiche: Leiter Bürgerbüro

Zuständige Behörden