Ausweispapiere - Anzeige von Verlust / Diebstahl
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder den Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie das bitte der Pass- bzw. der Ausweisbehörde - hier dem Bürgerbüro - zur Aufnahme einer Verlustanzeige mit. Dazu ist Ihre persönliche Unterschrift erforderlich.
Wichtig
Falls Sie bereits eine Verlustanzeige direkt bei der Polizei gestellt haben, reicht das leider nicht aus.
Die Anzeigepflicht über den Verlust und sein Wiederauffinden besteht gegenüber der Pass- bzw. der Ausweisbehörde - also Ihrem Bürgerbüro (Formular dazu).
In der Regel sollte ein neuer Reisepass oder Personalausweis erst ca. 14 Tage nach der Verlustmeldung beantragt werden, weil sich das Dokument nicht selten bis dahin wieder anfinden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen ggf. vorläufige Ausweispapiere ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich im Bürgerbüro über Alternativen.
Kommt Ihr neuer Personalausweis abhanden, müssen Sie zur Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen.
Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperr-Notruf 0180 1 33 33 33 vornehmen
(Mo - So 0:00-24:00; 3,9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus dem Mobilfunknetz; auch aus dem Ausland erreichbar).
Zum Sperren benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Bürgerbüro sperren lassen.
Eine Gebühr wird nicht fällig.