Geburtsschein / Geburtszeit, Bescheinigung
Geburtsschein
ist eine Geburtsurkunde ohne Elternangabe. Reicht aus, um z.B. ein Kind in der Schule anzumelden. Stellt ebenfalls nur das Standesamt des Geburtsortes aus.
Geburtszeit
Ist eine Auskunft über eine Geburtszeit und wird auf Antrag mündlich oder schriftlich erteilt.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch ist nicht geschrieben, sondern direkt aus dem Geburtenbuch kopiert.
Zuständig
ist immer das Geburtsstandesamt, wo die Geburt beurkundet worden ist.
Die jeweilige Urkunde erhält derjenige, auf den sich der Eintrag bezieht, sowie dessen Ehegatte, Eltern, Großeltern sowie Kinder und Enkel. Der / die Abholende (nur aus vorgenanntem Personenkreis) hat den Personalausweis vorzulegen. Anderen Personen kann die Urkunde nur mit einer Vollmacht des Antragstellers ausgehändigt werden.
Gebühren
- für eine Auskunft aus einem Geburtenbuch z. B. über eine Geburtszeit 7,00 EUR
- die Gebühren sind bei Abholung der in der Stadtkasse zu entrichten
- bei schriftlicher Anforderung muss die Urkunde vorab mit einem Gebührenbescheid bezahlt werden.