Geburtsurkunde, Ausstellung
Geburtsurkunde
gibt Auskunft über Ort und Zeitpunkt der Geburt eines Menschen, über seine Vor- und Familiennamen und über seine Eltern - ohne näher auf die Verwandtschaftsverhältnisse einzugehen. Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
Zuständig
ist immer das Geburtsstandesamt, wo die Geburt beurkundet worden ist.
Die jeweilige Urkunde erhält derjenige, auf den sich der Eintrag bezieht, sowie dessen Ehegatte, Eltern, Großeltern sowie Kinder und Enkel. Der / die Abholende (nur aus vorgenanntem Personenkreis) hat den Personalausweis vorzulegen. Anderen Personen kann die Urkunde nur mit einer Vollmacht des Antragstellers ausgehändigt werden.
Gebühr
- für die erste von o. g. Urkunden 10,00 EUR,
jede weitere 5,00 EUR - für Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie das Versorgungsamt sind die Urkunden gebührenfrei
- die Gebühren sind bei Abholung im Bürgerbüro zu entrichten
Online-Beantragung:
o Geburtsurkunde anfordern: https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/x-6000898-leistung-0/z-09337/a-14524120
o Internationale Geburtsurkunde anfordern: https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/x-6000029-leistung-0/z-09337/a-14524120