Hausnummer - Antrag auf Zuteilung bzw. Änderung
Zuteilung / Änderung einer Hausnummer
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet an seinem Gebäude spätestens mit dem Bezug eine Hausnummer anzubringen. Die Hausnummernvergabe erfolgt nur auf Antrag und wird an Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und an Verfügungsberechtigte mit Einverständnis des Eigentümers vergeben.
Die Zuteilung / Änderung einer Hausnummer ist gebührenpflichtig.
Der Antrag auf Zuteilung / Änderung ist in der Stadtverwaltung, Bauamt, Altmarkt 30 in 09337 Hohenstein-Ernstthal zu stellen. Dazu kann das unten aufgeführte Formular verwendet werden. Auf dem Antragsformular sind vom Eigentümer bzw. Bauherren eines zu errichtenden Gebäudes bestimmte Angaben zu machen, die für eine schnelle Vergabe der Hausnummer notwendig sind.
Dem Antrag sind eine Kopie des Lageplanes vom Flurstück mit eingezeichneter Einordnung des Objektes und eine Kopie der ersten Seite der Baugenehmigung beizufügen.
Nach Bearbeitung erhält der Antragsteller einen Bescheid über die Zuteilung bzw. Änderung der Hausnummer. Dieser Bescheid ermöglicht bei Vorlage im Bürgerbüro die An- bzw. Ummeldung in das Objekt.
Nach Zuteilung oder Änderung der Hausnummer ist jeder Eigentümer entsprechend § 126 Absatz 3 BauGB i.V.m. § 21 der Polizeiverordnung der Stadt Hohenstein-Ernstthal, Amtsblatt 6/94 vom 09-06-94 verpflichtet, die neue Bezeichnung zu führen und die von der Gemeinde festgesetzte Hausnummer vom öffentlichen Verkehrsraum aus gut erkennbar anzubringen.