Heirat
Anmeldung einer Eheschließung / Heirat
Zuständig ist das Standesamt, bei dem einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat.
Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung / Heirat:
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben:
Von beiden Verlobten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich im Bürgerbüro)
- Personalausweis oder Reisepass,
Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:
- begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (erhältlich beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute) oder
- Heiratsurkunde (falls kein Familienbuch existiert), Rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Vor-Ehe oder
- Sterbeurkunde der/des früheren Ehepartner/s.
Wenn Sie Kinder haben zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.
- Bei gemeinsamen Kindern ist noch die Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen falls der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Sprechen Sie Ihr Standesamt an. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.
Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:
Sie
können das Formular - Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung - im
Standesamt erhalten und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen.
Gebühren
Für die Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sind zu entrichten
- wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind, 50,00 EUR, und
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist 75,00 EUR.