Logo Hohenstein-Ernstthal Logo Hohenstein-Ernstthal

Heirat

Anmeldung einer Eheschließung / Heirat

Zuständig ist das Standesamt, bei dem einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat.
Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung / Heirat:

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben:
Von beiden Verlobten:

  •     beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  •     Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich im Bürgerbüro)
  •     Personalausweis oder Reisepass,

Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:

  • begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (erhältlich beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Eheleute) oder
  • Heiratsurkunde (falls kein Familienbuch existiert), Rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Vor-Ehe oder
  • Sterbeurkunde der/des früheren Ehepartner/s.

Wenn Sie Kinder haben zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.
  • Bei gemeinsamen Kindern ist noch die Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen falls der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Sprechen Sie Ihr Standesamt an. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:
Sie

können das Formular - Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung - im

Standesamt erhalten und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen.

Gebühren
Für die Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sind zu entrichten

  • wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind, 50,00 EUR, und
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 75,00 EUR.

Ansprechpartner

Richter, Sylke

standesamt@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden