Logo Hohenstein-Ernstthal Logo Hohenstein-Ernstthal

Heiratsurkunde

Heiratsurkunde
gibt Auskunft darüber, wo und wann zwei Menschen geheiratet haben. Die Heiratsurkunde aus den neuen Bundesländern bis zum 03/10/1990 enthalten auch Vermerke über Namensänderungen während der Ehe oder über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung). Bei Heiraten nach dem 03/10/1990 in den neuen Bundesländern und bei Heiraten in den alten Bundesländern nach dem 01/01/1958 werden diese Auskünfte vom Familienbuch übernommen. Die Heiratsurkunde ist beim Standesamt des Heiratsortes zu bekommen

Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat.

Die Urkunde erhält diejenigen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel.
Der / die Abholende (nur aus vorgenanntem Personenkreis) hat den Personalausweis vorzulegen. Anderen Personen kann die Urkunde nur mit einer Vollmacht des Antragstellers ausgehändigt werden

Gebühren   

  • für die erste Urkunde 10,00 EUR und jede weitere in diesem Zusammenhang bestellte Urkunde 5,00 EUR.
  • Für Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie das Versorgungsamt sind die Urkunden gebührenfrei.
  • Die Gebühren sind bei Abholung in der Stadtkasse zu entrichten.
  • bei schriftlicher Anforderung muss die Urkunde vorab mit einem Gebührenbescheid bezahlt werden.

Ansprechpartner

Richter, Sylke

standesamt@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden