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Kirchenaustrittserklärung

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Zuständig ist das Standesamt in dem der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Die Formalitäten sind persönlich im Standesamt zu regeln.
Vorzulegen sind: Personalausweis bzw. Reisepass.

Gebühren
für die Austrittserklärung 20,00 EUR.
Wünscht der Bürger eine beglaubigte Abschrift des Kirchaustrittes, werden nochmals 10,00 EUR Gebühren erhoben.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Bürgerbüro.

Ansprechpartner

Richter, Sylke

standesamt@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden