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Personalausweis / Bundespersonalausweis - Beantragung

Bundespersonalausweis

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz PAuswG - vom 18. Juni 2009
  • Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisverordnung PAuswV
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgebührenverordnung PAuswGebV
  • Gesetz zur Ausführung des Pass- und Personalausweisgesetzes sowie zur Aufhebung des Sächsischen Gesetzes über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes SächsAGPassPAuswG

 

Ausweispflicht

Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Staatsbürger der Ausweispflicht. Diese wird erfüllt, wenn ein Personalausweis oder ein Reisepass in seinem Besitz ist.

 

 

Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Hohenstein-Ernstthal oder in Callenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Bundespersonalausweis (BPA, nachfolgend Personalausweis) bei uns beantragen.

Für Antragsteller vor dem 16. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt, müssen Sie dort den Personalausweis beantragen.

 

Sie benötigen für den Personalausweis

  • ein zeitnahes biometrisches Passbild (35 x 45 mm) nach den Kriterien der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei,
  • bei Ledigen - die Geburtsurkunde,
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten - das Familienbuch bzw. die Ehe-Urkunde und
  • das derzeitige Personaldokument zur Identität des Antragstellers bei Folgeanträgen.

 

Die Vorlage einer Personenstandsurkunde macht sich auch dann notwendig, wenn z.B. eine Namensänderung erfolgt bzw. die richtige Schreibweise der Namen und die Zuordnung bei mehreren Namen und Rufnamen überprüft und ggf. korrigiert werden muss.

 

 

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und außerdem

 

  • Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit. 

 

Der abgelaufene bzw. der vorläufige Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen.

 

 

Gebühr

für einen Personalausweis 37,00 EUR für über 24 Jährige
bzw. 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren.

 

 

Wichtig:

Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Personalausweis-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.

Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre gilt 6 Jahre. Ab dem 24. Lebensjahr werden alle Personalausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. 

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. vier bis sechs Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es u. U. auch länger dauern.

 

Ansprechpartner

Richter, Mario

buergerbuero@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus - Bürgerbüro (Zi. S 001)
03723 402330
03723 402339
Aufgabenbereiche: Leiter Bürgerbüro

Zuständige Behörden