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Reisepass

ePass (elektronischer Pass)

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem Passgesetz (PassG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 291), das durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist sowie der Passgebührenverordnung (PassGebV) i.d.F. vom 30. Oktober 2023 und dem Sächsischen Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG) vom 29. September 2010.

Ausweispflicht -
Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Staatsbürger der Ausweispflicht. Diese wird erfüllt, wenn ein Personalausweis oder ein Reisepass in seinem Besitz ist.

Alle Deutschen, die in Hohenstein-Ernstthal oder Callenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten.
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Ist die Ehe geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. In vielen Fällen reicht auch das Scheidungsurteil; daher fragen Sie uns bitte. Ist ein Elternteil verstorben, bitten wir Sie, die Sterbeurkunde mitzubringen. Ein Reisepass, bei dem die Gültigkeit abgelaufen ist, wird eingezogen.

Sie benötigen
für den Reisepass

  • ein zeitnahes biometrisches Passbild (35 x 45 mm) nach den Kriterien der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei,
  • bei Ledigen - die Geburtsurkunde,
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten das Familienbuch bzw. die Ehe-Urkunde und
  • das derzeitige Personaldokument zur Identität des Antragstellers bei Folgeanträgen

Die Vorlage einer Personenstandsurkunde macht sich auch dann notwendig, wenn z. B. eine Namensänderung erfolgt bzw. die richtige Schreibweise der Namen und die Zuordnung bei mehreren Namen und Rufnamen überprüft und ggf. korrigiert werden muss.

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte

  •     Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und außerdem
  •     Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.


Gebühr für einen Reisepass (über 24 Jahre) 70,00 EUR (auch für Zweitausstellung) bzw. 37,50 EUR für unter 24-jährige.

Wichtig
Den Reisepass-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihren Fingerabdruck benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Der Reisepass ist 10 Jahre gültig; für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig - weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen normalen EU-Reisepass liegt im Schnitt bei vier bis fünf Wochen.
Wir benachrichtigen Sie umgehend, sobald der Reisepass bei uns vorliegt. Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen.

Sollten Sie noch Fragen zum Passrecht haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zur Verfügung.

Ansprechpartner

Richter, Mario

buergerbuero@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus - Bürgerbüro (Zi. S 001)
03723 402330
03723 402339
Aufgabenbereiche: Leiter Bürgerbüro

Zuständige Behörden

Formulare