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Sterbefall

Sterbefall, Beurkundung
(Sofern nicht über ein Bestattungsinstitut geregelt)

Zuständig ist das Standesamt, wo sich der Sterbefall ereignet hat. Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag im Standesamt anzuzeigen. Fällt der Todestag auf einen Freitag ist die Anzeige nicht am Samstag, sondern am darauf folgenden Montag vorzunehmen. Ist der Montag ein Feiertag, dann am nächsten Werktag.

Sie benötigen diese Unterlagen zur Beurkundung:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • der Personalausweis bzw. Pass des Verstorbenen
  • der Nachweis zum Familienstand bei:
    • Ledigen die Geburtsurkunde
    • Verheirateten die Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch oder eien begl. Abschrift aus dem Familienbuch
    • Geschiedenen wie bei Verheirateten - zusätzlich das rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Ehe-Urkunde mit Scheidungsvermerk
    • Verwitwete wie bei Verheirateten, zusätzlich die Sterbe-Urkunde des Ehegatten bzw. die Todeserklärung

Bei mündlicher Anzeige eines Sterbefalls durch Angehörige ist es notwendig, dass der Anzeigende persönlich im Standesamt vorspricht.

Gebühren

  • für die erste Sterbeurkunde 10,00 EUR, jede weitere 5,00 EUR
  • für die Sozialversicherung, Rentenversicherung sowie das Versorgungsamt sind die Urkunden gebührenfrei
  • die Gebühren sind bei Abholung der Sterbeurkunden im Bürgerbüro zu entrichten.

Ansprechpartner

Richter, Sylke

standesamt@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden