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Personalausweis / Bundespersonalausweis - vorläufiger

Bundespersonalausweis, vorläufiger

Ausweispflicht - Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Staatsbürger der Ausweispflicht. Diese wird erfüllt, wenn ein Personalausweis oder ein Reisepass in seinem Besitz ist.

Ein vorläufiger Personalausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn kein gültiges Dokument im Besitz ist und der Antragsteller während der Bearbeitungszeit des Personalausweises ein Personal-dokument benötigt, z. B. im Rechtsverkehr, für eine Urlaubsreise usw.
Ein vorläufiger Personalausweis kann durch die Ausweisbehörde selbst ausgestellt werden und unterliegt deshalb einer verkürzten Wartezeit.

Der vorläufige Personalausweis ist 89 Tage gültig.

Sie benötigen für den vorläufigen Personalausweis
  • ein zeitnahes Lichtbild  (35 x 45 mm) nach den Kriterien der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
  • bei Ledigen - die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten  - das Familienbuch bzw. die Ehe-Urkunde und
  • das derzeitige Personaldokument zur Identität des Antragstellers bei Folgeanträgen

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte mit

  •     Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument  und außerdem
  •     Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde.

Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 EUR

Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den "normalen" Personalausweis beantragen. Sie benötigen dafür ein zweites Lichtbild wie oben beschrieben.
Wir stellen Ihnen den vorläufigen Personalausweis möglichst schnell aus.

Bitte erkundigen Sie sich, wenn Sie mit dem vorläufigen Personalausweis ins Ausland reisen wollen, ob dieser dort zur Einreise berechtigt.

Ansprechpartner

Richter, Mario

buergerbuero@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus - Bürgerbüro (Zi. S 001)
03723 402330
03723 402339
Aufgabenbereiche: Leiter Bürgerbüro

Zuständige Behörden

Formulare