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Reisepass - vorläufiger

Reisepass, vorläufiger

Ausweispflicht - Grundsätzlich unterliegt jeder deutsche Staatsbürger der Ausweispflicht. Diese wird erfüllt, wenn ein Personalausweis oder ein Reisepass in seinem Besitz ist.

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in die USA.

Alle Deutschen, die in Hohenstein-Ernstthal oder Callenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Sie benötigen für den vorläufigen Reisepass

  • ein zeitnahes biometrisches Passbild (35 x 45 mm) nach den Kriterien der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei,
  • bei Ledigen - die Geburtsurkunde,
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten - das Familienbuch bzw. die Ehe-Urkunde und
  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderausweis.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte mit

  • Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument außerdem
  • Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde.


Gebühr für den vorläufigen Reisepass 26,00 EUR.

Wichtig
Wir stellen Ihnen den vorläufigen Reisepass möglichst schnell aus. Weil wir Ihre Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen; bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten - in der Regel Mutter und Vater - eine Zustimmungserklärung unterschreiben.

Ausgestellt werden kann auch ein Expressreispass.

  • Bearbeitungszeit ca. 4 Tage (Die Anlieferung der Dokumente durch die Bundesdruckerei GmbH erfolgt innerhalb von 3 Werktagen)
  • Kosten: Grundbetrag Reisepass 59,00 bzw. 37,50 EUR plus 32,00 EUR für Express

Ansprechpartner

Richter, Mario

buergerbuero@hohenstein-ernstthal.de
Stadthaus - Bürgerbüro (Zi. S 001)
03723 402330
03723 402339
Aufgabenbereiche: Leiter Bürgerbüro

Zuständige Behörden

Formulare