Erstattung der Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in Hohenstein-Ernstthal für das Wintersemester 2026/2027
Es handelt sich bei dieser Erstattung um eine freiwillige finanzielle Leistung für jeden deutschen Bürger, der als Vollzeitstudent einer inländischen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie mit seinem Hauptwohnsitz während des gesamten Studiensemesters in der Stadt Hohenstein-Ernstthal gemeldet war. Diese Leistung wird nur erbracht, wenn der Antragsteller zum Ende des Semesters das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und nicht länger als 10. Semester studiert hat.
Folgende Unterlagen sind bei jeder Beantragung von Semestergebühren vorzulegen:
1. Bundespersonalausweis
2. Original oder beglaubigte Kopie der Immatrikulationsbescheinigung
3. Original oder beglaubigte Kopie des Studienausweises
4. Ausgefüllter Antrag
5. Original der Rechnung über die gezahlte Studiengebühr, Original des Kontoauszuges oder ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg
Sind diese Unterlagen nicht vollständig vorhanden, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Antrag, Richtlinien und Zeitpunkte für die Beantragung können aus dem Merkblatt entnommen werden.
Der Antrag und das Merkblatt sind im Bürgerbüro erhältlich bzw. im Internet unter dem folgenden Link abrufbar:
Formular_Semesterbeihilfe__ab_2020__UE210519.pdf
Die Semestergebühr wird rückwirkend für das vergangene Semester gezahlt.
Zu Fragen steht das Bürgerbüro mündlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Telefon: 402- 330, 331, 332, 333, 334,
Fax : 402- 339
E-Mail Adresse:
Wichtiger Hinweis: Die Anträge und dazugehörigen Unterlagen müssen bis spätestens 30. April 2027 im Bürgerbüro abgegeben werden.
Gleichzeitig möchten wir hinweisen, dass auch noch Anträge für die Erstattung des Sommersemesters 2026 bis 31.10.2026 abgegeben werden können.
gez. Richter
Leiter Bürgerbüro


