Die Stadt Hohenstein-Ernstthal informiert zum aktuellen Stand der Bearbeitung von Grundsteuer-Änderungen.
Aus technischen Gründen ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit noch nicht möglich, jede im Jahr 2025 eingetretene Änderung einschließlich Grundsteuerbefreiung vollständig zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Sobald der Stadt geänderte Messbetragsbescheide vom Finanzamt Zwickau vorliegen, setzt sie diese umgehend um. Bereits gezahlte Grundsteuer wird in diesen Fällen zurückerstattet.


