Blick über Hohenstein-Ernstthal mit Stadtpanorama, Wohnhäusern, Kirchturm und grüner Hügellandschaft im Frühling.

Wichtige Informationen zur Oberbürgermeisterwahl 2026

Die Oberbürgermeisterwahl rückt näher. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnen auch die Fristen für die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Beantragung der Briefwahl. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

„Symbolbild zur Oberbürgermeisterwahl am 6. September 2026: Eine Hand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne.“

Mit der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, dem 6. September 2026, stehen für die Wahlberechtigten in Hohenstein-Ernstthal in den kommenden Wochen wichtige Termine an. Sollte kein Bewerber im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, dem 27. September 2026, ein zweiter Wahlgang statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 16. August zugestellt. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen oder Briefwahl zu beantragen. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 16. August 2026 zugestellt. 
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Bürgerbüro beziehungsweise das Wahlamt wenden.

Das Wählerverzeichnis kann vom 17. bis 21. August 2026 im Bürgerbüro, Stadthaus, Altmarkt 30, eingesehen werden. Während dieses Zeitraums besteht außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

  • Montag: 9:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 9:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 9:00–12:00 Uhr

Briefwahl beantragen

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Das Briefwahllokal im Stadthaus (Erdgeschoss, Altmarkt 30) öffnet am 24. August 2026. Dort können Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden.

Der Antrag auf einen Wahlschein kann schriftlich, persönlich oder elektronisch gestellt werden. Die reguläre Frist endet für den ersten Wahlgang am Freitag, 4. September 2026, 16:00 Uhr.

Für die persönliche Beantragung werden der ausgefüllte Wahlbenachrichtigungsbrief sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.

 

Öffnungszeiten des Briefwahllokals

Das Briefwahllokal befindet sich im Stadthaus (Erdgeschoss), Altmarkt 30. Der Zugang erfolgt durch den Innenhof. Ab 24. August 2026 können dort Briefwahlunterlagen beantragt, abgeholt und die Stimme direkt vor Ort abgegeben werden.

Es gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 9:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 9:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 9:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag, 28. August 2026: 9:00–12:00 Uhr
  • Freitag, 4. September 2026: 9:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr

Für einen möglichen zweiten Wahlgang werden die Öffnungszeiten des Briefwahllokals rechtzeitig bekannt gegeben.
Wer für den ersten Wahlgang bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese für einen möglichen zweiten Wahlgang automatisch erneut.

Wahllokale

Auf der Wahlbenachrichtigung ist das für Sie zuständige Wahllokal angegeben. Bitte prüfen Sie die Angaben sorgfältig, da sich Standorte gegenüber früheren Wahlen geändert haben können.

Die Wahllokale der Stadt Hohenstein-Ernstthal befinden sich an folgenden Standorten:

WahlbezirkWahllokal
001Rathaus, Ratssaal, Altmarkt 41
002Sachsenring-Oberschule, Talstraße 86
003Förderschule, Friedrich-Engels-Straße 75
004Lessing-Gymnasium, Schulstraße 9
005Karl-May-Grundschule (Turnhalle), Südstraße 16
006Jugendtreff (ehemaliges Postgebäude), Sonnenstraße 10
007Feuerwehrgerätehaus, Turnerstraße 8
008Jahn-Sporthalle, OT Wüstenbrand, Jahnweg 4