Eheschließung / Heirat - Anmeldung einer

Anmeldung einer Eheschließung/ Durchführung Eheschließung 
Zuständig ist das Standesamt, bei dem einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat.

Sie benötigen folgende Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung:

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben:
Von beiden Verlobten:

  •     beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  •     erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Bürgerbüro)
  •     Personalausweis oder Reisepass,


Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:

  • Die Eheurkunde der letzten Vorehe mit Scheidungsvermerk und das Scheidungsurteil mit Rechtskraft. Bei Scheidungsvermerk auf der Eheurkunde ist kein Scheidungsurteil erforderlich.
  • Heiratsurkunde (falls kein Familienbuch existiert), Rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Vor-Ehe oder
  • Sterbeurkunde der früheren Ehepartner.

Wenn Sie (gemeinsame) Kinder haben zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.
  • Bei gemeinsamen Kindern ist noch die Anerkennung der Vaterschaft vorzulegen, falls der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.

Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Sprechen Sie Ihr Standesamt an. Wegen der Vielzahl der rechtlichen Erfordernisse können hier nicht alle Möglichkeiten erläutern.

Wenn einer der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen kann:
Sie können das Formular - Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung - im Standesamt erhalten und ausgefüllt dem Standesamt vorlegen.

Gebühren
Für die Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sind zu entrichten

  • wenn die Beteiligten deutsche Staatsangehörige sind, 60,00 EUR, und
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 95,00 EUR.

 

Ansprechpartner

Richter, Sylke

Stadthaus Zi. S 001
03723 402340
03723 402349
Aufgabenbereiche: Leiterin Standesamt

Zuständige Behörden