Gewerbe-Angelegenheiten

Kontaktdaten

03723/402-320

Stadtverwaltung
Stadthaus
Altmarkt 30
09337 Hohenstein-Ernstthal

Ansprechpartner

» Frau Urban

Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Stadthaus Zi. S 202
03723 402320
03723 402329

» Frau Richter

Sachbearbeiterin Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Stadthaus Zi. S 201
03723 402321
03723 402329

Jetzt neu: Hier können Sie Ihr Gewerbe online an-, um- oder abmelden! https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/x-6000176-leistung-0/z-09337/a-14524120 (Voraussetzung für die Nutzung ist ein persönliches Servicekonto (kostenfrei) bei Amt24. Die Registrierung hierfür erfolgt unter: amt24.sachsen.de/registrierung

Gern können Sie auch die Formulare (hohenstein-ernstthal.de) unserer Website für Ihre Gewerbemeldung nutzen oder sich zu den Sprechzeiten die entsprechenden Formulare aushändigen lassen.

 

Zuständiges Sachgebiet: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Ansprechpartnerinnen: 

Frau Pauline Urban, 03723/402-320

Frau Janine Richter, 03723/402-3217

Stadthaus, Zimmer S201 und S202

Altmarkt 30, 09337 Hohenstein-Ernstthal

 

Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbebetriebs sollte rechtzeitig (frühestens 6 Wochen vor Tätigkeitsbeginn), spätestens mit Beginn der Tätigkeit, angemeldet werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

bei EinzelpersonenFormular, Kopie des Personalausweises
bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)Formular, Kopie des Personalausweises für jede/n Gesellschafter/in, Gesellschaftervertrag
bei Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG)Formular, Kopie des Personalausweises für jede/n Geschäftsführer/in, Handelsregisterauszug
bei e.K. (eingetragener Kaufmann)Formular, Kopie des Personalausweises, Handelsregisterauszug
für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-StaatenFormular, Kopie des Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt

Hinweis:

Bei Handwerksbetrieben und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z.Bsp. Makler) ist die Handwerkskarte bzw. die Erlaubnis für die Ausführung des Gewerbes mit vorzulegen.

Gewerbeummeldung

Jede Änderung, welche sich in Ihrem Gewerbebetrieb ergibt, z. Bsp. neue Anschrift, Tätigkeitserweiterung, Namensänderung, Eintritt oder Austritt des/der Geschäftsführer/in ist entsprechend per Formular umzumelden.

Gewerbeabmeldung

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, ist das Gewerbe zeitgleich abzumelden.

Ab dem 01.11.2025 ist bei der Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde keine Abmeldung mehr notwendig. Durch die Anmeldung bei der neuen Stadtverwaltung werden die Daten automatisch an uns übermittelt. Als Tag der Betriebsaufgabe gilt dann entsprechend der Tag vor der Neuanmeldung.

Bei Rückfragen können Sie sich gern mit dem Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit in Verbindung setzen.

Alle wichtigen Informationen zu Gaststätten oder Imbissbetrieben finden Sie hier.

Den Antrag für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung finden Sie hier.

Bearbeitungsfrist

Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.

Kosten

Gewerbeanmeldung40,00 EUR (natürl. Pers.); 50,00 EUR (jurist. Pers.)
Gewerbeum-/abmeldung25,00 EUR
Gewerbeanmeldung Gaststätte100,00 EUR
Gestattung (vor. GastGew)15,00 EUR (pro Veranstaltungstag) 
Reisegewerbekarte175,00 EUR
Zweitschrift einer Meldung10,00 EUR