
Gewerbe-Angelegenheiten
Kontaktdaten
Stadtverwaltung
Stadthaus
Altmarkt 30
09337
Hohenstein-Ernstthal
Ansprechpartner
Jetzt neu: Hier können Sie Ihr Gewerbe online an-, um- oder abmelden! https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/x-6000176-leistung-0/z-09337/a-14524120 (Voraussetzung für die Nutzung ist ein persönliches Servicekonto (kostenfrei) bei Amt24. Die Registrierung hierfür erfolgt unter: amt24.sachsen.de/registrierung)
Gern können Sie auch die Formulare (hohenstein-ernstthal.de) unserer Website für Ihre Gewerbemeldung nutzen oder sich zu den Sprechzeiten die entsprechenden Formulare aushändigen lassen.
Zuständiges Sachgebiet: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Ansprechpartnerinnen:
Frau Pauline Urban, 03723/402-320
Frau Janine Richter, 03723/402-3217
Stadthaus, Zimmer S201 und S202
Altmarkt 30, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung eines Gewerbebetriebs sollte rechtzeitig (frühestens 6 Wochen vor Tätigkeitsbeginn), spätestens mit Beginn der Tätigkeit, angemeldet werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
| bei Einzelpersonen | Formular, Kopie des Personalausweises |
| bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) | Formular, Kopie des Personalausweises für jede/n Gesellschafter/in, Gesellschaftervertrag |
| bei Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG) | Formular, Kopie des Personalausweises für jede/n Geschäftsführer/in, Handelsregisterauszug |
| bei e.K. (eingetragener Kaufmann) | Formular, Kopie des Personalausweises, Handelsregisterauszug |
| für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten | Formular, Kopie des Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt |
Hinweis:
Bei Handwerksbetrieben und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z.Bsp. Makler) ist die Handwerkskarte bzw. die Erlaubnis für die Ausführung des Gewerbes mit vorzulegen.
Gewerbeummeldung
Jede Änderung, welche sich in Ihrem Gewerbebetrieb ergibt, z. Bsp. neue Anschrift, Tätigkeitserweiterung, Namensänderung, Eintritt oder Austritt des/der Geschäftsführer/in ist entsprechend per Formular umzumelden.
Gewerbeabmeldung
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, ist das Gewerbe zeitgleich abzumelden.
Ab dem 01.11.2025 ist bei der Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde keine Abmeldung mehr notwendig. Durch die Anmeldung bei der neuen Stadtverwaltung werden die Daten automatisch an uns übermittelt. Als Tag der Betriebsaufgabe gilt dann entsprechend der Tag vor der Neuanmeldung.
Bei Rückfragen können Sie sich gern mit dem Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit in Verbindung setzen.
Alle wichtigen Informationen zu Gaststätten oder Imbissbetrieben finden Sie hier.
Den Antrag für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung finden Sie hier.
Bearbeitungsfrist
Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
Kosten
| Gewerbeanmeldung | 40,00 EUR (natürl. Pers.); 50,00 EUR (jurist. Pers.) |
| Gewerbeum-/abmeldung | 25,00 EUR |
| Gewerbeanmeldung Gaststätte | 100,00 EUR |
| Gestattung (vor. GastGew) | 15,00 EUR (pro Veranstaltungstag) |
| Reisegewerbekarte | 175,00 EUR |
| Zweitschrift einer Meldung | 10,00 EUR |

