Öffentliche Ordnung und Sicherheit

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09337 Hohenstein-Ernstthal

Ansprechpartner

» Frau Urban

Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Stadthaus Zi. S 202
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» Frau Fanghänel

Sachbearbeiterin Öffentliche Ordnung und Sicherheit
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Sachbearbeiterin Öffentliche Ordnung und Sicherheit
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» Herr Stiehler

Gemeindlicher Vollzugsbediensteter
Stadthaus Zi. S204
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Willkommen auf der Seite des Ordnungsamtes der Stadt HOT

Hier finden Sie aktuelle Hinweise sowie alle Informationen rund um unsere Aufgaben und Dienstleistungen. Für weitere Anliegen können Sie uns gern ansprechen.

Grundsätzlich obliegen dem Ordnungsamt zum einen Pflichtaufgaben verwaltungsrechtlicher Art. Dabei sind wir verantwortlich für die unterschiedlichsten Genehmigungen, die auch in der Polizeiverordnung der Stadt verankert sind: das Abbrennen offener Feuer, das Zünden von Feuerwerken, die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen und weiteres.

Zum anderen sind wir in unserer Eigenschaft als Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und auch allgemeinen Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Infos zum „Knöllchen“

Allgemein werden die Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr von Amts wegen verfolgt. Allerdings kann jede Bürgerin und jeder Bürger festgestellte Verstöße beim Ordnungsamt anzeigen. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass Tatzeitraum (Beginn, Ende), Tattag, Tatort und Zeugen sowie Beweisbilder zugesendet werden.

Hat der Gemeindevollzugsdienst Sie im ruhenden Verkehr wegen eines Verstoßes aufgenommen, so bekommen Sie über das Knöllchen am Fahrzeug die erste Info hierüber. Bitte warten Sie anschließend ab, bis Sie das Verwarngeldangebot per Post von uns erhalten haben. Mit dieser Verwarnung, also einem geringfügigen Vergehen, soll das Verfahren möglichst schnell und ohne förmliche Entscheidung zum Abschluss gebracht werden. Anschließend haben Sie jedoch auch jederzeit Gelegenheit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und Ihre Sicht des Sachverhalts zu schildern. 

Sollte bei Nichtzahlung des Verwarngeldes (innerhalb der Frist) ein Bußgeldbescheid erlassen werden, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Beachten Sie, dass bei Erlass dieses Bescheides zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von 28,50 EUR auf Sie zukommen. 

 

WASNotwendige UnterlagenKosten
Abbrenngenehmigung für ein Offenes FeuerFormular (evtl. Nachweis der Zustimmung Grundstückseigentümer)30,00 EUR
Ausnahmegenehmigung für Zünden eines FeuerwerksFormular35,00 EUR
Genehmigung für Öffentliche VeranstaltungenFormular Lageplan, Nachweis Haftpflichtversicherungje nach Aufwand
Genehmigung von CampingplätzenFormular Lageplan, Nachweis Haftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept, CP-Ordnungje nach Aufwand
Anzeigen zu Verstößen im ruhenden VerkehrFormular Beweismittel
Anzeige zu Verstößen gegen die PolizeiverordnungFormular Beweismittel
Anzeige eines Beißvorfalls (Hund)Formular Beweismittel

 

Bearbeitungsfrist
Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen erfolgt die Bearbeitung zeitnah.